FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
5. Aufl. 2021
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§ 63
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I. | Kommentar zu § 63 |
I. Kommentar zu § 63
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Durch den Entfall der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsreform wurde die Bestimmung des § 63 überflüssig und daher mit Wirksamkeit ab durch Art 5 Z 14 FVwGG 2012 (BGBl I 2013/14) aufgehoben.