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Leitende Angestellte als Gruppe i. S. d. Steuer- und Beitragsbegünstigungen
RV/1467-W/05; , RV/0305-W/06; , RV/1058-L/05; , RV/0022-W/07; , RV/1140-L/09; 95/13/0062; , 96/14/0019.
Im Rahmen der GPLA wurde in letzter Zeit immer wieder die Frage aufgeworfen, unter welchen Voraussetzungen leitende Angestellte im Hinblick auf die Steuerbegünstigung für Stock-Options als Gruppe angesehen werden können. Nach der angeführten Rechtsprechung können leitende Angestellte ein betriebsbezogenes Gruppenmerkmal erfüllen. Klare Aussagen dazu, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, fehlen aber.
Es lässt sich m. E. aber ableiten, dass eine betriebsbezogene und sachlich begründbare Differenzierung nach betrieblichen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsinhalten (Art der im Betrieb verrichteten Tätigkeit, Funktion im Unternehmen, z. B. Abteilungsleiter), nicht aber eine auf Basis eines üblicherweise zur Entgeltfindung verwendeten Stellenbewertungsverfahrens vorgenommene Hierarchieabgrenzung anzuerkennen ist. Die Zuwendungen müsS. 481 sen allen Mitarbeitern einer (oder mehrerer) von vornherein nach betriebsbezogenen Merkmalen abstrakt definierten Gruppe(n) gewährt werden; die Gruppe darf nicht bloß Ergebnis eines im Hinblick auf die Gewährung der Zuwe...