Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 165

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 165
A.
Wiederaufnahmsgründe (§ 165 Abs 1 FinStrG)
1.
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens
13
2.
Gerichtlich strafbare Tat und Erschleichung der Entscheidung (§ 165 Abs 1 lit a FinStrG)
47
3.
Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 165 Abs 1 lit b FinStrG)
811
4.
5.
Änderung der Abgabenfestsetzung (§ 165 Abs 1 lit d FinStrG)
6.
Selbstanzeige
B.
Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 165 Abs 2 FinStrG)
15, 16
C.
Wiederaufnahme des Verfahrens über Antrag (§ 165 Abs 3 bis 5 FinStrG)
1.
Antragsberechtigter (§ 165 Abs 3 FinStrG)
17, 18
2.
3.
Aufschiebende Wirkung (§ 165 Abs 5 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 165
A.
Rechtsprechung zu § 165 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 165 Abs 4
C.
Rechtsprechung zu § 165 Abs 5

I.  Kommentar zu § 165

A. Wiederaufnahmsgründe (§ 165 Abs 1 FinStrG)

1. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens

1

Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt voraus, dass das abgeschlossene Verfahren rechtskräftig beendet ist, dass also überhaupt eine Entscheidung (Bescheid, Erkenntnis der Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts), die einer Änderung im wiederaufgenommenen Verfahren zugänglich ist, vorhanden ist (s [R 165(1)/49]). Solange die (formelle) Rechtskraft der Entscheidung nicht eingetreten ist, bedarf es des außerordentlichen Rechtsmittels der Wiederaufnahme ...

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