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Inanspruchnahme des Vertreterpauschales für Energieberater
, BMF-010222/0154-VI/7/2011 (Lohnsteuerprotokoll 2011).
Da als Vertreter nur Personen angesehen werden, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind, und die vorrangige Aufgabe des Energieberaters nicht der Geschäftsabschluss, sondern eine beratende Tätigkeit vor Ort ist, entspricht das Tätigkeitsbild des Energieberaters nicht dem Berufsbild eines Vertreters. Demnach steht das Vertreterpauschale nicht zu.