FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
5. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 57e Datenschutzbeschwerde
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Kommentar zu § 57e | ||
A. | Datenschutzbeschwerde |
I. Kommentar zu § 57e
A. Datenschutzbeschwerde
1
Die Möglichkeit einer Datenschutzbeschwerde betreffend die Mitglieder der Spruchsenate stellt eine Ergänzung zu den mit dem Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 2018/32) vorgenommenen Änderungen zum Zweck der Umsetzung der EU-DatenschutzRL (RL (EU) 2016/680) dar (686 BlgNR 26. GP 32).