FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
5. Aufl. 2021
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§ 57d Fristen für die Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten
Übersicht
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I. | Kommentar zu § 57d | ||
A. | Aufbewahrungs- und Löschungsfristen |
I. Kommentar zu § 57d
A. Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
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Im Einklang mit Art 5 und Art 18 DatenschutzRL werden in § 57d Fristen für die Löschung bzw die Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung personenbezogener Daten sowie allfälliger Protokolldaten festgelegt (ErlRV 65 BlgNR 26. GP 63).