FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
5. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 150
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Kommentar zu § 150 | ||
A. | Verwaltungsgerichtsreform und Rechtsmittelverfahren | ||
B. | Arten der Rechtsmittel (§ 150 Abs 1 FinStrG) | ||
C. | Rechtsmittelfrist (§ 150 Abs 2 FinStrG) | ||
D. | Einbringung (§ 150 Abs 3 FinStrG) | ||
E. | Rechtsmittelanmeldung (§ 150 Abs 4 FinStrG) | ||
II. | Rechtsprechung zu § 150 | ||
A. | Rechtsprechung zu § 150 Abs 1 und Abs 4 | ||
B. | Rechtsprechung zu § 150 Abs 2 | ||
C. | Rechtsprechung zu § 150 Abs 3 |
I. Kommentar zu § 150
A. Verwaltungsgerichtsreform und Rechtsmittelverfahren
1
Das Rechtsschutzsystem in Bezug auf das Verwaltungshandeln wurde durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) mit Wirksamkeit ab grundlegend umgestaltet. An die Stelle des aufsteigenden verwaltungsbehördlichen Instanzenzuges trat (mit Ausnahme von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden) ein zweistufiges Verwaltungsgerichtsverfahren. Als Verwaltungsgerichte erster Stufe bestehen gem Art 129 B-VG neun Landesverwaltungsgerichte (je eines für jedes Bundesland), ein Verwaltungsgericht des Bundes („Bundesverwaltungsgericht“) und ein Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen („Bundesfinanzgericht“).
2
Für den Bereich des Finanzstrafrechts erfolgte die einfachgesetzliche Umsetzung durch das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 – FVwGG 20...