TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 57a Grundsätze

Elisabeth Köck

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 57a
A.
Allgemeines
1
B.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
2
C.
Aufsicht der Datenschutzbehörde und Ausnahmen
3
D.
Anwendung der BAO
4

I. Kommentar zu § 57a

A. Allgemeines

1

Mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 2017/120) wurde die Datenschutz-RL im 3. Hauptstück des DSG umgesetzt. Mit dem Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 2018/32) wurde die Datenschutz-RL für den Bereich des Finanzstrafrechts umgesetzt. Die einschlägigen materienspezifischen Regelungen zu Datenverarbeitungen gehen als leges speciales den allgemeinen Regelungen des 3. Hauptstücks des DSG vor. Als leges speciales zum 3. Hauptstück sind etwa die Bestimmungen über die Akteneinsicht oder Verständigungspflichten zu werten.

Der Vollzug des FinStrG erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Umsetzung der Datenschutz-RL für den Bereich des Finanzstrafrechts erfolgt weitgehend im FinStrG – wobei Bestimmungen des 3. Hauptstücks des DSG, die keine Besonderheiten des Finanzstrafrechts zum Inhalt haben, nicht eigenständig geregelt werden. Die Protokollierungspflicht für Papierakten nach § 50 Abs 3 DSG ist ausgenommen, da eine solche in der Datenschutz-RL nicht vorgesehen ist und die Akte...

Daten werden geladen...