FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
5. Aufl. 2021
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§ 123
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar zu § 123 | ||
A. | Vorfrage – Hauptfrage | ||
B. | Bindung an Vorfragenentscheidungen | ||
C. | Selbständige Vorfragenbeurteilung | ||
D. | Aussetzung des Verfahrens | ||
II. | Rechtsprechung zu § 123 | ||
A. | Rechtsprechung zu § 123 Abs 1 | ||
B. | Rechtsprechung zu § 123 Abs 2 |
I. Kommentar zu § 123
A. Vorfrage – Hauptfrage
1
Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, für die die in einer Verwaltungsangelegenheit zur Entscheidung berufene Behörde sachlich nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet und daher von ihr bei ihrer Entscheidung berücksichtigt werden muss ( [R 123(2)/6]). Eine Vorfrage ist somit ein vorweg, nämlich im Zuge der Sachverhaltsermittlung, zu klärendes Element des zur Entscheidung stehenden Rechtsfalles. Von einer Vorfrage kann demnach immer nur dort die Rede sein, wo der Spruch der erkennenden Behörde in der Hauptsache nur nach Klärung einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde oder des Gerichtes fallenden Frage gefällt werden kann (). Eine Vorfrage muss also den Gegenstand eines Anspruches rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere ...