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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 98

Michael Kalcher

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 98
A.
Unbeschränktheit der Beweismittel (§ 98 Abs 1 FinStrG)
1.
Beweis
14
2.
Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel
515
3.
Ausschluss von Beweisen
a)
Beweisthemenverbote
b)
Beweismittelverbote
c)
Beweismethodenverbote
4.
Beweisverwertungsverbote (§ 98 Abs 4 FinStrG)
2023
B.
Offenkundigkeit (§ 98 Abs 2 FinStrG)
24, 25
C.
Freie Beweiswürdigung (§ 98 Abs 3 FinStrG)
2632a
D.
Zweifelsgrundsatz (§ 98 Abs 3 FinStrG)
3336
E.
Daten aus einem gerichtlichen Strafverfahren (§ 98 Abs 5)
II.
Rechtsprechung zu § 98
A.
Rechtsprechung zu § 98 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 98 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 98 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 98 Abs 4

I. Kommentar zu § 98

A. Unbeschränktheit der Beweismittel (§ 98 Abs 1 FinStrG)

1. Beweis

1

„Beweisen“ heißt, die Überzeugung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines behaupteten oder angenommenen Sachverhaltes herbeizuführen ( [R 98(3)/9]).

Der Beweis vermittelt der Behörde die Überzeugung vom Vorliegen rechtserheblicher Tatsachen (; , 93/16/0191 [R 98(3)/44]). Unter Beweis versteht man ein prozessuales Mittel, das dazu dient, das entscheidende Organ von der Wahrheit oder Unwahrheit eines für die Entscheidung wesentlichen Tatbestandes zu überzeugen ( [R ...

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