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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 93

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 93
A.
Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 2 FinStrG)
18
B.
Personendurchsuchung (§ 93 Abs 3 FinStrG)
912
C.
Gemeinsame Bestimmungen
1.
Schriftliche Anordnung (§ 93 Abs 1 FinStrG)
14c–c 14c
2.
Gefahr im Verzug (§ 93 Abs 4)
3.
Vertrauenspersonen (§ 93 Abs 5)
16a, a 16a
4.
Niederschrift (§ 93 Abs 6)
5.
Bescheinigung (§ 93 Abs 6)
6.
Rechtsmittel (§ 93 Abs 7)
19, 20
II.
Rechtsprechung zu § 93
A.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 4
E.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 5
F.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 6
G.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 7

I. Kommentar zu § 93

A. Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 2 FinStrG)

1

Die Hausdurchsuchung ist das systematische Suchen in einer Wohnung oder in sonstigen zum Hauswesen gehörenden Räumlichkeiten, um den Beschuldigten (Verdächtigen) oder beschlagnahmefähige Gegenstände zu finden (vgl Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsgesetz11, Rz 1430 f). Charakteristisch für das Wesen der Hausdurchsuchung ist das Suchen nach einer Person oder einem Gegenstand, von denen unbekannt ist, wo sie sich befinden ( [R 93(2)/18] und dort zitierte Vorjudikatur). Einen Raum durchsuchen heißt, dessen einzelne Bestandteile und die darin befindlich...

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