zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 85

Stefanie Judmaier

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 85
A.
Festnahme
1.
Gründe der Festnahme (§ 85 Abs 1 FinStrG)
a)
Voraussetzungen
16
b)
Betretung auf frischer Tat (§ 85 Abs 1 lit a FinStrG)
7
c)
8
d)
Verdunkelungsgefahr (§ 85 Abs 1 lit c FinStrG)
9
e)
Ausführungs- oder Begehungsgefahr (§ 85 Abs 1 lit d FinStrG)
2.
Anordnung der Festnahme (§ 85 Abs 2 FinStrG)
a)
Anordnendes Organ
b)
Schriftliche Anordnung
c)
Zur Festnahme befugte Organe
d)
Faktische Amtshandlung
3.
Gefahr im Verzug (§ 85 Abs 3 FinStrG)
4.
Belehrungspflicht (§ 85 Abs 3a FinStrG)
B.
Vorführung und vorläufige Verwahrung (§ 85 Abs 4 FinStrG)
C.
Gebot der Schonung der Person und Ehre des Verhafteten (§ 85 Abs 5 FinStrG)
D.
Verständigung eines Angehörigen und des Verteidigers (§ 85 Abs 6 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 85
A.
Rechtsprechung zu § 85 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 85 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 85 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 85 Abs 4
E.
Rechtsprechung zu § 85 Abs 5

I. Kommentar zu § 85

A. Festnahme

1. Gründe der Festnahme (§ 85 Abs 1 FinStrG)

a) Voraussetzungen

1

In § 85 Abs 1 FinStrG sind die Gründe für die Festnahme eines Verdächtigen (Beschuldigten) angeführt. Die Festnahme darf nur zum Zwecke der Vorführung zur Finanzstrafbehörde und zur vorläufigen Verwahrung erfolgen, wenn der Verdacht besteht, der Festgenommene habe sich eines vorsätzlichen Finanzvergehens schuldig gemacht. Wegen des Verdachtes der fahrlässigen Begehung eines Finanzvergehens oder ...

Daten werden geladen...