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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 77

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 77
A.
Verteidiger
1.
Wesen der Verteidigung
15
2.
Personenkreis
6
a)
Steuerberater
7
b)
Verteidiger
8
c)
Unbefugte Verteidiger
913
B.
Bevollmächtigung
1.
Gesetzliche Vertretung
15, 16
2.
Gewillkürte Vertretung
1721
C.
Vollmacht
2224
D.
Amtsverteidiger und Prozesskostenhilfe
1.
Voraussetzungen
2.
Verfahren
3.
Auswirkungen auf das anhängige Finanzstrafverfahren
II.
Rechtsprechung zu § 77
A.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 4

I. Kommentar zu § 77

A. Verteidiger

1. Wesen der Verteidigung

1

Die Verteidigung ist der Selbstschutz des Beschuldigten, durch Vorbringen von Tatsachen und Rechtsgründen den wider ihn geltend gemachten Strafanspruch abzuwehren. Diesen Selbstschutz kann der Beschuldigte entweder persönlich (materielle Verteidigung) oder durch einen Rechtsbeistand (formelle Verteidigung) ausüben (Fabrizy, StPO13, § 7 Rz 2). Übt der Beschuldigte das Recht aus, sich selbst zu verteidigen (materielle Verteidigung), erfolgt dies über ausdrückliche Erklärung. Diese (in der Niederschrift zur Vernehmung festzuhaltende) Erklärung ist für das weitere Verfahren nicht bindend (s § 77 Abs 1 idF de...

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