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Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt als Voraussetzung für den Familienzeitbonus
Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (§ 34 Abs 1 Z 3 RAO), um den Familienzeitbonus beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt. – (§ 2 Abs 4 FamZeitbG)
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