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EuGH zur Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
Entscheidung: , Syndicat des cadres de la sécurité intérieure.
Norm: RL 2003/88/EG.
Nach Auffassung des EuGH muss die Heranziehung fester Bezugszeiträume mit Mechanismen verbunden werden, die gewährleisten können, dass die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden während jedes auf zwei aufeinanderfolgende feste Bezugszeiträume verteilten Sechsmonatszeitraums eingehalten wird. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die nationale Regelung solche Mechanismen vorsieht.