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ASoK 5, Mai 2019, Seite 169

Kein Anspruch auf den Familienzeitbonus während des Krankenhausaufenthalts nach der Geburt des Kindes

Erste Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung des gemeinsamen Haushalts im Sinne des FamZeitbG

Karin Blasl

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Familienzeitbonus (Papamonat) einen Anreiz für Väter geschaffen, sich nach der Geburt ihres Kindes durch vorübergehenden Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit intensiv um ihre Familie zu kümmern und so eine frühzeitige emotionale Bindung zwischen Vater und Kind zu erzielen. In seiner Entscheidung vom , 10 ObS 109/18d, hat der OGH festgestellt, dass der anspruchsvoraussetzende gemeinsame Wohnsitz von Eltern und Kind während des Krankenhausaufenthalts unmittelbar nach der Geburt nicht gegeben ist. Folglich kann ein Anspruch auf Familienzeitbonus frühestens mit der Entlassung des Kindes und der Mutter aus dem Krankenhaus beginnen.

1. Der neu geschaffene Familienzeitbonus für Väter

Für erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen wollen, wurde für Geburten ab dem der Familienzeitbonus eingeführt. Das FamZeitbG regelt unter anderem die Anspruchsberechtigung sowie die Höhe und Anspruchsdauer des Familienzeitbonus.

Als Familienzeit im Sinne des Gesetzes versteht man einen Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 91 Tagen nach der Geburt des Kindes, in dem sich ei...

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