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Lohnnebenkostenbemessung hinsichtlich der PKW-Privatnutzung durch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
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In den letzten Praxis-News (ASoK 2018, 237 f) wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70, erläutert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung zum Teil immer noch die Auffassung vertritt, dass bei Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten für die Bemessung der diesbezüglichen Lohnnebenkosten die gesamten – also sowohl die auf die private als auch die auf die betriebliche Nutzung entfallenden – Kfz-Kosten des Unternehmens anzusetzen sind.
Dieser wiederholt kritisierten Auffassung ist nunmehr auch der VwGH entgegengetreten. Soweit einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer seitens der Kapitalgesellschaft ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, um damit im betrieblichen Interesse der Kapitalgesellschaft gelegene Fahrten durchzuführen, können die diesbezüglichen Kosten nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einbezogen werden. Diese Konstellation ist nämlich – entgegen der Ansicht des BMF als Revisionswerber – nicht mit Fällen des Ersatzes von Aufwendunge...