Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 382Beispiel 45: Freibetrag für begünstigte Zwecke
Normen: § 5 Z 6, 23 KStG; § 34 ff BAO
Erlässe: KStR 2013 Rz 1519 f; VereinsR 2001 Rz 394 ff
Deskriptoren: Begünstigte Zweckverfolgung, Freibetrag, Gemeinnützigkeit, Kumulierung
1. Fall
Der Musikverein „Musica Harmonica“, der unbestritten ausschließlich und unmittelbar iSd § 35 BAO gemeinnützige Zwecke (Förderung der Kunst und Kultur) verfolgt, veranstaltet im Juli 2018 ein mehrtägiges Fest anlässlich seines einhundertjährigen Bestehens, bei dem aus dem Verkauf von Eintrittskarten, Gastronomie, Lotterie etc ein Gewinn von EUR 100.000 erzielt wird. Der Verein hat in den vergangenen 20 Jahren lediglich Einnahmen aus nicht auf Gewinn gerichteten Konzerten und aus Mitgliedsbeiträgen erzielt, sonst aber keine betrieblichen Aktivitäten entwickelt. Auch im Jahr 2017 hat der Verein, abgesehen vom Fest und einem Sommerkonzert, keine betrieblichen Einkünfte erzielt.
2. Aufgabenstellung
Ist der Gewinn aus dem Fest körperschaftsteuerpflichtig und kann der Verein für den erzielten Gewinn gegebenenfalls körperschaftsteuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen?
3. Theoretische Grundlagen
3.1. Abgabenrechtliche Begünstigungen
3.1.1. Voraussetzungen
Ein Rechtsträger, der abgabenrechtliche Begünstigungen, ua die KSt-Befreiung iSd § 5 Z 6 KStG, in Ansp...