Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 252Beispiel 29: Niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren
Normen: § 12 Abs 1 Z 10 KStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 1125–1126, Rz 1266ai–1266bs
Deskriptoren: Abzugsverbot, Zinsen, Lizenzgebühren, Niedrigbesteuerung
1. Fall
Die A-GmbH ist steuerlich in Österreich ansässig und hält diverse Beteiligungen im europäischen In- und Ausland. In der Körperschaftsteuererklärung 2018 der A-GmbH wurden die nachstehend genannten Zahlungen als Betriebsausgaben von der A-GmbH geltend gemacht. Das Wirtschaftsjahr der A-GmbH entspricht dem Kalenderjahr.
1.1. Marketing LLC
Die A-GmbH ist zu 100 % an der Marketing LLC (Geschäftsgegenstand: Online Marketing) mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta beteiligt. Die Rechtsform der Gesellschaft ist mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar. Im Oktober 2018 wurden von der A-GmbH Lizenzgebühren iHv EUR 100.000 an die Marketing LLC geleistet.
Die Marketing LLC unterliegt in Malta der Körperschaftsteuer iHv 35 %. Allerdings besteht für die A-GmbH unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Rückerstattung von 6/7 der maltesischen Körperschaftsteuer.
1.2. Europe Ltd
Die Europe Ltd mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Irland ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Geschäftsgegen...