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ASoK 9, September 2013, Seite 369

Anhebung des steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses und Berücksichtigung von Topfsonderausgaben im Rahmen des Freibetragsbescheides

Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), BGBl. I Nr. 135/2013.

Im Zuge des AIFMG kam es zu zwei kaum beachteten lohnsteuerlichen Änderungen:

  • Rückwirkend mit wird der Freibetrag für den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern seiner Arbeitnehmer von 500 Euro auf 1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr angehoben.

  • S. 370 Zukünftig ist es auch möglich, über den Jahrespauschbetrag von 60 Euro hinausgehende Topfsonderausgaben (eingeschränkt abzugsfähige Versicherungsprämien und Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung) im Rahmen eines Freibetragsbescheides zu berücksichtigen.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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