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Anhebung des steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses und Berücksichtigung von Topfsonderausgaben im Rahmen des Freibetragsbescheides
Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), BGBl. I Nr. 135/2013.
Im Zuge des AIFMG kam es zu zwei kaum beachteten lohnsteuerlichen Änderungen:
Rückwirkend mit wird der Freibetrag für den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern seiner Arbeitnehmer von 500 Euro auf 1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr angehoben.
S. 370 Zukünftig ist es auch möglich, über den Jahrespauschbetrag von 60 Euro hinausgehende Topfsonderausgaben (eingeschränkt abzugsfähige Versicherungsprämien und Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung) im Rahmen eines Freibetragsbescheides zu berücksichtigen.