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ASoK 2, Februar 2016, Seite 77

Keine Entgeltfortzahlungspflicht im Hinblick auf die „Wochengeldfalle“

Art 2 Z 1 des Arbeitsrechts-Änderungsgesetzes 2015, BGBl I 2015/152 (dazu AB 948 BlgNR 25. GP, 2 f); Art 1 Z 6 des Bundesgesetzes, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden, BGBl I 2015/149 (dazu AB 951 BlgNR 25. GP, 2).

In den Praxis-News vom August 2015 (ASoK 2015, 317 f) und vom Dezember 2015 (ASoK 2015, 478) wurde ausführlich zur Frage einer Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf die sogenannte „Wochengeldfalle“ und zur diesbezüglich geplanten Klarstellung hinsichtlich der Regelung des § 8 Abs 4 AngG (Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für den Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt) berichtet.

Der Gesetzgeber hat sich nunmehr auf Basis von Abänderungsanträgen des Sozialausschusses des Nationalrats zu den angeführten Gesetzen in diesem Zusammenhang zu folgender „Gesamtlösung“ entschieden:

  • In § 8 Abs 4 AngG wurde festgelegt, dass weibliche Angestellte den sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch nach der Geburt einerseits dann nicht geltend machen können, wenn sie einen Anspruch auf ein Wochen- oder Krankengeld haben. Andererseits bestehen diese Ansprüche auch dann nicht, wenn sich die weibliche Angestellte vor dem Eintritt des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots in eine...

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