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ASoK 2, Februar 2016, Seite 73

Abgaben- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch den Dienstgeber

LStR-Wartungserlass 2015 (, BMF-010222/0088-VI/7/2015), online abrufbar unter https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1& segmentId=bf1f1618-c0cd-4152-bc47-c816a05a0937; Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Beitragsfreie freiwillige soziale Zuwendungen ab , online abrufbar unter https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/content/ contentWindow?contentid=10008.626408&action=b&cacheability=PAGE&version =1450253295; Ivansits, Das Recht der Prävention und Gesundheitsförderung in der österreichischen Sozialversicherung, DRdA 2015, 500.

Seit besteht eine neue Abgaben- und Beitragsbefreiung für Zuwendungen des Arbeitgebers zur zielgerichteten und wirkungsorientieren Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, wobei diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sein und allen oder bestimmten Gruppen der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen müssen.

Der Wortlaut der Befreiungsbestimmung bezieht sich auf eine (keinem Versicherungsfall zuordenbare) Pflichtaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei unter Prävention die Beseitigung unmittelbarer Risikofaktoren für bestimmte Erkrank...

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