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Update zum Vereinbarkeitspaket 2015
Mit sind in Umsetzung des Regierungsprogramms 2013 – 2018 im MSchG und im VKG weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Kraft getreten. Diese werden im Folgenden dargestellt.
1. Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher freier Dienstnehmerinnen ins MSchG
Obwohl freie Dienstnehmerinnen im Sinne des § 4 Abs 4 ASVG bereits einen Anspruch auf Wochengeld haben und in vielen Bereichen (wie etwa im Arbeitnehmerschutz) Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind, sind diese bisher nicht vom Geltungsbereich des MSchG erfasst gewesen. Mit BGBl I 2015/149 wurden nunmehr auch für freie Dienstnehmerinnen sowohl das absolute Beschäftigungsverbot für werdende Mütter gemäß § 3 MSchG als auch die Beschäftigungsverbote gemäß § 5 Abs 1 und 3 MSchG nach der Geburt des Kindes festgelegt (siehe § 1 Abs 5 MSchG). Zur Absicherung dieser Ansprüche wurde in § 10 Abs 8 MSchG ein Motivkündigungsschutz verankert. Alle übrigen Bestimmungen des MSchG kommen aber weiterhin nicht zur Anwendung.
2. Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten
Mit BGBl I 2015/149 wurde für Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten vorgesehen. Grund für diese Neuerung ist, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitgebern immer wieder nach einer Fehlgeburt der Arbeitnehmerin gel...