Praxishandbuch Gesellschaftsvertrag
2. Aufl. 2021
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S. 92IV. Die GmbH & Co KG
1. Allgemeine Beschreibung der Gesellschaftsform
Die GmbH & Co KG (auch verdeckte Kapitalgesellschaft genannt) ist keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr eine Sonderform der KG. Zu den diversen Formen der GmbH & Co KG siehe sogleich unter Punkt 1.3. dieses Kapitels. Die Position der Kapitalgesellschaft kann auch von anderen Kapitalgesellschaften (zB AG, Limited) als einer GmbH und auch von anderen juristischen Personen (zB Verein, Genossenschaft) eingenommen werden.
Die GmbH & Co KG unterliegt grundsätzlich den allgemeinen Regelungen des UGB, die auf die KG anwendbar sind. Sowohl die Rechtsprechung als auch der Gesetzgeber haben sich in den letzten Jahren verstärkt mit der GmbH & Co KG beschäftigt und schaffen Stück für Stück ein Sonderrecht für verdeckte Kapitalgesellschaften. So wendet die Rechtsprechung die kapitalgesellschaftsrechtlichen Bestimmungen betreffend Kapitalerhaltung analog auch bei der GmbH & Co KG an (siehe dazu Kapitel IV. Punkt 4.2.3.).
Insbesondere wurden in folgenden, in der Praxis sehr relevanten Rechtsgebieten, Spezialregelungen für die GmbH & Co KG eingeführt:
Gewerberecht (§ 9 GewO);
Firmenrecht (§ 19 Abs 2 UGB);
Insolvenzrecht (§ 67 IO);
Rechnungslegungsrecht (§ 189 Abs 1 Z 1 UGB, § 221 Abs 5 UGB, § 244 Abs 3 UGB);
Eigen...