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ASoK 2, Februar 2016, Seite 42

Fragen zur behördlichen Lohnkontrolle

Lohnkontrolle in Bezug auf fortgezahlte Entgelte, pauschalierte Taggelder, Hypotax-Vereinbarungen und weitere Fragen aus der Praxis

Erwin Rath

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erfahrungen aus der Praxis mit ausgewählten Fragen zur behördlichen Lohnkontrolle des nach kollektiven Lohnvorschriften zustehenden Bruttoentgelts.

1. Fortgezahlte Entgelte unterliegen der Lohnkontrolle

Im arbeitsrechtlichen Schrifttum haben jüngst Wiesinger und Gleißner – wenn auch mit unterschiedlichen Argumenten – die Rechtsansicht vertreten, dass Entgeltfortzahlungsansprüche nicht der behördlichen Lohnkontrolle nach dem AVRAG unterliegen. Gleißner kommt unter Hinweis darauf, dass nach dem Schrifttum das kollektivvertragliche Krankenentgelt nicht unter den Entgeltbegriff der §§ 7 ff AVRAG fällt zum Schluss, dass die Entgeltfortzahlung generell – also auch im „Inlandsbereich“ – von der Lohnkontrolle ausgeklammert ist; der Verwaltungsstraftatbestand des § 7i Abs 5 AVRAG ist für Gleißner im Hinblick auf die Unbestimmtheit des Entgeltbegriffs daher dementsprechend restriktiv auszulegen.Wiesinger argumentiert, dass die Strafbestimmung des § 7i Abs 5 AVRAG dem Wortlaut nach auch auf das Element der Beschäftigung abstellt und daher Entgeltfortzahlungsansprüche möglicherweise vom Entgeltbegriff an sich, nicht aber von der Strafnorm umfasst sind. Diese ...

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