zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 238

Erläuterungen zur Beilage E 1a-K

Zum Musterformular

Seite 1 der Beilage E 1a-K

BK1

Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs 3a EStG)

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb mit Ausnahme von Einkünften aus einer Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers, eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Stiftungsvorstands anwendbar. Sie setzt voraus, dass die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG für Kleinunternehmer im jeweiligen Veranlagungsjahr anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil

  • die Umsatzgrenze um nicht mehr als 5.000 Euro überschritten wurde oder

  • auch Umsätze erzielt wurden, die zu Einkünften führen, die von der Pauschalierung nicht betroffen sind (zB Umsätze aus einer Vermietung, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt), oder

  • auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 3 UStG verzichtet wurde.

Die Pauschalierung kann auch angewendet werden, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt wären, aber die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG tatsächlich nicht zur Anwendung kommt, weil ihr eine mit dem Ausschluss des Vorsteuerabzugs verbundene andere Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 UStG vorgeht.

Ist die umsatzbezogene Anwendungsvoraussetzung erfüllt, kann – bei Vorhandensein von mehreren Betrieben – f...

Daten werden geladen...