Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Telearbeit und Sozialversicherung: Rahmenausnahmevereinbarung mit Tschechien
Österreichische Sozialversicherung, Rahmenvereinbarung Tschechien, online abrufbar unter https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.890840&portal=svportal.
In den Praxis-News vom Jänner 2023 (ASoK 2023, 34) wurde über eine Rahmenvereinbarung zwischen dem österreichischen und dem deutschen Sozialministerium berichtet, nach der bei grenzüberschreitender Erbringung von Telearbeit beantragt werden kann, dass der Arbeitnehmer trotz wesentlicher, aber 40 % der Gesamtarbeitszeit nicht überschreitender Tätigkeit im Wohnortstaat nicht – wie in Art 13 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 vorgesehen – dort, sondern im Sitzstaat des Arbeitgebers versichert ist bzw bleibt.
Eine entsprechende (seit geltende) Rahmenausnahmevereinbarung wurde nunmehr zwischen Österreich und Tschechien abgeschlossen (diese ist online abrufbar unter https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.773596&version=1675860618).