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SWK 1, 1. Jänner 2011, Seite S 35

VwGH zur Halbsatzbegünstigung von Abfertigungen für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Anmerkung zu

Peter Pülzl

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom, 2006/15/0358, die Anwendung des halben Durchschnittssteuersatzes gem. § 37 EStG auf eine Auszahlung einer Abfertigung an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zwar versagt, der Verfahrensverlauf und die Urteilsbegründung lassen allerdings auf eine grundsätzliche Zuerkennung des Halbsteuersatzes schließen.

1. Der Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die ihm nach Vollendung des 60. Lebensjahres anlässlich der Auflösung seiner arbeitsvertraglich fixierten Geschäftsführertätigkeit eine Abfertigung ausbezahlte. Nach Beendigung dieser steuerrechtlich als selbständige Arbeit i. S. v. § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG einzustufenden Tätigkeit bezog der Beschwerdeführer neben Passiveinkünften in Form einer Alters- und einer Firmenpension noch über mehrere Monate Funktionsgebühren aus einer unverändert ausgeübten Tätigkeit als Fachgruppenvorsteher.

2. Die Entscheidung des VwGH

Nach der Judikatur des VwGH fallen unter den Begriff "Erwerbstätigkeit" gemäß § 37 Abs. 5 EStG alle Tätigkeiten, die sich als aktive Betätigung im Erwerbsleben darstellen.S. S 36Auf die Einordnung der aus einer Tätigkeit erzielten Ein...

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