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AgB: Unterhaltsleistungen
• Im Verhältnis zu haushaltsangehörigen Kindern können Aufwendungen für deren Unterhalt unter Beachtung des § 34 Abs. 7 EStG 1988 nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Aufwendungen beim Unterhaltsberechtigten selbst i. S. d. § 34 Abs. 7 Z 4 leg. cit. eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, wobei ein Betreuungsbedarf auch aufgrund des Alters des Kindes bestehen kann. - (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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