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Profifußballer: Dienstverhältnis
• Stellt ein Profifußballer seine Arbeitskraft einem Verein zur Verfügung und erhält er typische Entgeltbestandteile, wie 13. und 14. Monatsbezug, spricht dies für ein Dienstverhältnis. Allfällige - neben dem Dienstverhältnis bestehende - (Neben-)Einkünfte aus Vertragsbeziehungen zu anderen Personen sprechen auch nicht gegen die Qualifikation des "Spielervertrages" als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 EStG 1988. - (§ 1 KommStG 1993), (Abweisung)
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