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Endgültige Abgabenfestsetzung
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein endgültiger Bescheid nach § 200 Abs. 2 BAO selbst dann ergehen, wenn die Erlassung des vorläufigen Bescheides zu Unrecht erfolgt sein sollte. - (§ 200 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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