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Bescheid: Begründung
• Der Hinweis auf einen noch nicht zugestellten Betriebsprüfungsbericht in der Begründung eines Abgabenbescheides als ganz oder teilweise fehlende Begründung stellt einen Mangel dar, der zu einer Antragstellung gemäß § 245 Abs. 2 BAO berechtigt, und es kommt nur dann zur Hemmung des Laufes der Berufungsfrist, wenn ein solcher Antrag tatsächlich gestellt wird. - (§ 245 BAO), (Abweisung)
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