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SWK 17, 15. Juni 2011, Seite S 709

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Gewinnermittlung nach einem Zusammenschluss

UmS 171/17/18/11: In die gewerblich tätige, aus den natürlichen Personen A und B bestehende, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde KG-AB tritt die GmbH-C mit einer Geldeinlage als neue Kommanditistin ein. Muss die KG-AB nunmehr den Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln?

Antwort: Nein. Der Beitritt eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft bewirkt steuerlich einen Zusammenschluss i. S. d. Art. IV UmgrStG, da die KG-AB ihren Betrieb und die GmbH-C Geld auf eine "neue" KG-AB gegen Gewährung von Gesellschafterrechten überträgt (Rz. 1298 UmgrStR 2002). Da die KG-AB die Voraussetzungen des § 189 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UGB nicht erfüllt, bleibt es für sie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. In diesem von § 189 Abs. 1 Z 1 UGB nicht betroffenen Fall prägt die Rechnungslegungspflicht der GmbH weder die Gewinnermittlung der KG noch die Ermittlung des Gewinnanteils der GmbH-C. Der Gewinnanteil der GmbH-C kann daher aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung übernommen werden. Eine Ausnahme besteht dabei nur im Falle der Veräußerung von Grund und Boden, die bei der Kapitalgesellschaft quotal zu versteuern ist. Diese für Kapitalgesellschaften geltende Verwaltungsübung ist u. E. auf alle anderen § 5 Abs. 1-Gewinnermittler anzuwenden. Di...

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