Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 15. Juni 2011, Seite T 80

Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011

Dauerregelung für Auslandsmontagen - Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden - "Wertpapier-KESt" erst ab April 2012 - Neuregelung bei Portfoliodividenden - Erleichterung bei Neugründungen - Schaffung von Berufungszinsen

Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 - AbgÄG 2011), beschlossen. Die Änderungen im EStG beinhalten u. a. eine Dauerregelung der Steuerbefreiung für sog. "Auslandsmontagen", die Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis begünstigter Spendenempfänger und die Verschiebung des Inkrafttretens der "Wertpapier-KESt" auf April 2012. Im KStG wird die Beteiligungsertragsbefreiung auf Drittstaaten ausgedehnt; im UStG wird normiert, dass es zu keinem Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen) kommt. Im NeuFöG wird die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung auf drei Jahre ausgeweitet; in der BAO soll den Abgabepflichtigen durch die Schaffung von Berufungszinsen das Zinsenrisiko bei Einbringung einer Berufung genommen werden.

Das AbgÄG 2011 soll am 29. 6. im Finanzausschuss behandelt, im Plenum des Nationalrats vom 6.-8. Juli und im Plenum des Bundesrats am

Daten werden geladen...