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SWK 17, 15. Juni 2011, Seite T 79

Steuergeheimnis? Oder wie man mit unseren Daten umgeht ...

Zur Löschung von Daten nach abgeschlossener Betriebsprüfung

Manchmal lohnt es sich, VwGH-Erkenntnisse genau zu lesen. So zum Beispiel dasErkenntnis 2007/15/0042 vom . Der Beschwerdeführer in diesem Verfahren ist Finanzbeamter und nebenberuflich als Schilehrer tätig. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung machte er u. a. Aufwendungen für einen PC samt Zubehör als Werbungskosten geltend. Mit einem Vorhalt forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer auf, die berufliche Notwendigkeit der in seinem privaten Haushalt aufgestellten Computeranlage darzulegen. Da dem als Prüfer tätigen Beschwerdeführer ein Laptop seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werde, sei die berufliche Veranlassung der Anschaffung eines weiteren PC mit Zubehör nicht erkennbar und mittels einer Arbeitgeberbestätigung nachzuweisen.

In seiner Stellungnahme führt der Finanzbeamte aus, dass er den PC u. a. zur Abspeicherung von Betriebsprüfungsberichten auf seiner privaten Computeranlage (!) benötige. Das Finanzamt verweigerte in der Folge die steuerliche Anerkennung. Zudem bestünden datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Verwendung eines privaten Computers für dienstliche Belange, insbesondere was das Abspeicher...

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