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Arbeitszimmer für Wissenschaftler
Arbeitszimmer für Wissenschaftler (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG)
Der Beschwerdeführer ist als Primar angestellt, weiters im Rahmen einer Gemeinschaftsordination selbständig tätig und betätigt sich in seinem Fach als wissenschaftlich Vortragender und Fachschriftsteller. 2003 errichtete er ein im Wohnungsverbund gelegenes Arbeitszimmer. Die berufliche Notwendigkeit dieses Arbeitszimmers wurde von der Behörde mit dem Argument verneint, dass er vorher auch ohne eigenes Arbeitszimmer tätig werden konnte. Notwendigkeit liegt nach dem VwGH dann vor, wenn die Nutzung nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für eine bestimmte Erwerbstätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist. Dass die Tätigkeit auch ohne eigenes Arbeitszimmer ausgeübt werden könnte, reicht für die Versagung des Abzugs nicht aus ().