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Mediationskurs nicht abzugsfähig
Mediationskurs nicht abzugsfähig (§ 16 EStG)
Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht, wenn sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt, der Arbeitgeber einen Teil der Kosten erstattet und der Arbeitnehmer für die Dauer des Kurses dienstfrei gestellt wird. Auch wenn der Arbeitnehmer als Leiter des Controllings im Bankenbereich einen konfliktträchtigen Job ausübt, sind die Kosten eines Mediationskurses steuerlich nicht abzugsfähig ().