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Kritische Bemerkungen zur Begünstigung der Land- und Forstwirtschaft im Steuerrecht
Neue Pauschalierungsverordnung verstärkt Ungerechtigkeiten
Eine gerechte Regelung des Soziallebens verlangt eine gerechte Verteilung von Gütern und Lasten, von Rechten und Pflichten. Das Gebot der Steuergerechtigkeit fordert, dass alle Steuerpflichtigen im Grundsatz gleichmäßig nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Deckung des Finanzbedarfs des Staates herangezogen werden sollen.
Die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierungsverordnung (LuF-PauschVO) ist massiv mit Rechtswidrigkeit belastet und schreibt ein krasses Missverhältnis zwischen tatsächlichem und pauschaliertem Gewinn fest: Die ursprüngliche Überlegung, (kleineren) Land- und Forstwirten könne die Führung ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen nicht zugemutet werden, hat unzweifelhaft ihre Überzeugungskraft verloren bzw. heute keine praktische Relevanz mehr. So weist der Landwirt heutzutage eine entsprechende Schul- und Berufsausbildung auf, sodass er ebenso wie der Gewerbetreibende die notwendigen Aufzeichnungen führen kann; überdies hat auch auf den Bauernhöfen längst schon der PC Einzug gehalten, sodass die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben durchaus zumutbar wäre. Auch verlangen außersteuerliche Aufzeichnungspflichten (AMA, ÖPUL, Förderungen, Beihilfen, Katastrophenschäden...