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VfGH: Kindergeldbetreuungsgesetz
• § 18 Abs. 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) in der Stammfassung BGBl. I Nr. 103/2001 wird aufgehoben. Der VfGH ist zusammenfassend der Auffassung, dass § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG gegen den auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz zum einen deswegen verstößt, weil auf die zivilrechtliche Unterhaltssituation zwischen den betroffenen Elternteilen und die gegenüber (anderen) Kindern bestehenden Unterhaltsverpflichtungen nicht hinreichend Bedacht genommen wird, zum anderen deswegen, weil die in § 16 KBGG normierte Informationspflicht nicht in einer dem Sachlichkeitsgebot entsprechenden Weise ausgestaltet ist. - (§ 18 Abs. 1 Z 1 KBGG), (Gesetzesprüfungsverfahren von Amts wegen)
( u. a.)