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VfGH: Betriebsflächenschutzgesetz Stmk.
• Die belangte Behörde ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass ein Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach § 5 Stmk. BetriebsflächenschutzG wegen Nichteinhaltung der Mindestabstände des § 3 Abs. 1 leg. cit. unabhängig davon zu erteilen ist, ob die Einhaltung dieser Abstände vor dem Hintergrund der durch § 1 leg. cit. vorgegebenen Zwecke des Gesetzes überhaupt erforderlich ist. Sie hat der Bestimmung somit einen verfassungswidrigen, insbesondere dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums widersprechenden Inhalt unterstellt und jene somit denkunmöglich angewendet. - (§ 3 Abs. 1 Stmk. BetriebsflächenschutzG), (Aufhebung)
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