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Beruflich erforderliches Navigationssystem als Werbungskosten
Beruflich erforderliches Navigationssystem als Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG)
Die Anschaffungskosten eines Navigationssystems müssen nicht zur Gänze Aufwendungen der privaten Lebensführung darstellen, sondern sind bei beruflichem Einsatz entsprechend der beruflichen und privaten Nutzung aufzuteilen, außer die berufliche Verwendung steht aufgrund der Art der Tätigkeit eindeutig im Vordergrund. Werden Kilometergelder beansprucht, sind damit die Anschaffungskosten für ein Navigationssystem abgegolten (; vgl. Kuprian, UFSjournal 2011, 337).