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Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte
• Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c leg. cit. abgegolten. Dies gilt auch für nichtselbständig tätige Ärzte, die an ihrer Arbeitsstätte aufgrund der Bestimmung des § 22 Z 1 lit. b letzter Satz EStG 1988 zugleich Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Zusammenhang mit der Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse erzielen. Ist der Arzt aus Anlass seines Dienstverhältnisses an der Arbeitsstätte (der Krankenanstalt) bereits anwesend, fallen zusätzliche Fahrtkosten, die der Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit zugeordnet werden könnten, gar nicht an. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)
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