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Luxustangente und Privatanteil bei einem PKW
Luxustangente und Privatanteil bei einem PKW (§ 20 Abs. 1 Z 2b EStG)
Eine Kürzung der Betriebskosten ist dann vorzunehmen, wenn für ein Fahrzeug, bei dem die Anschaffungskosten zu kürzen sind, aufgrund seiner gehobenen Ausstattung tatsächlich höhere Kosten (z. B. höhere Servicekosten) anfallen (EStR 2000, Rz. 4780). Treibstoffkosten sind i. d. R. voll abzugsfähig (; , 92/13/0175). Wertabhängige Kosten, z. B. Versicherungsprämien oder Zinsen (), sind abzugsfähig, soweit diese auf angemessene Anschaffungskosten entfallen (; EStR 2000, Rz. 4781). Ein allfälliger Privatanteil an der Kfz-Nutzung ist auf der Grundlage angemessener Anschaffungskosten zu berechnen (vgl. Jakom/Baldauf, EStG3 [2010] § 20 Rz. 30) ().