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Liebhaberei bei Änderung der Bewirtschaftung und Einstellung
Liebhaberei bei Änderung der Bewirtschaftung und Einstellung (§ 2 EStG)
Der unerwartete Tod eines wichtigen Geschäftspartners stellt eine vermietungsuntypische Unwägbarkeit dar. Nun steht es der Annahme einer Vermietungsbetätigung nicht entgegen, wenn das vermietete Objekt vor der tatsächlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird, sofern fiktiv ein Totalüberschuss erzielbar gewesen wäre. Wird allerdings ein ursprünglich ertragsfähig geplantes Engagement auf eine nicht ertragsfähige Weise fortgesetzt, der ursprüngliche Plan also aufgegeben, dann liegt eine Änderung der Bewirtschaftung vor, ab der Liebhaberei anzunehmen ist (-F/08).