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SWK 8, 10. März 2011, Seite S 394

Immobilienvermietung durch eine Privatstiftung an ihren Stifter oder an Begünstigte

Wann sind solche Mietverhältnisse steuerlich anzuerkennen?

Dietmar Aigner und Michael Tumpel

Im steuerlichen Schrifttumund in der Rechtsprechungwird kontrovers diskutiert, ob die Vermietung einer zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaft durch eine Privatstiftung an ihren Stifter oder an Begünstigte umsatzsteuerlich die Unternehmereigenschaft der Privatstiftung begründen und diese zum Vorsteuerabzug aus den Errichtungs- oder Sanierungskosten der darauf befindlichen Immobilie berechtigen kann. Im Beitrag werden die maßgeblichen nationalen und unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen sowie die Judikatur analysiert. Außerdem wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen Mietverhältnisse zwischen Privatstiftung und Stifter oder Begünstigten steuerlich anzuerkennen sind.

1. Ausgangslage

Die Finanzverwaltung und der UFS vertreten zur Vermietung eines (luxuriösen) Einfamilienhauses durch eine Privatstiftung an den Stifter oder an Begünstigte (für deren privaten Wohnbedarf) die Auffassung, dass diese Tätigkeit nicht zum Unternehmensbereich einer Privatstiftung zählt. In den angeführten Berufungsentscheidungen des UFS wurde jeweils unter Verweis auf § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG der Vorsteuerabzug versagt und die Überlassung der Immobilien an den Stifter oder Begünstigten zu privaten Wohnzwecken als nichtunternehmerische Tä...

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