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SWK 8, 10. März 2011, Seite T 45

Ein Faschingsscherz - oder einfach nur vom Pech verfolgt?

Wahllose Aufforderung zur Abgabe von Voranmeldungen

Mit Ende Februar hat die Finanzverwaltung Mitteilungen ausgeschickt, dass "aufgrund der uns vorliegenden Informationen festgestellt wurde, dass Ihr Vorjahresumsatz den Betrag von 100.000 Euro netto überstiegen hat. Sie sind daher gem. § 21 UStG verpflichtet, monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben".

Eine solche Aktion als Bürgerservice wäre ja zu begrüßen, wenn sie nur richtig umgesetzt würde. Aufgrund der unter der jeweiligen Steuernummer gespeicherten Daten sollte die Programmierung für eine automatisierte Mitteilung ja nicht schwierig sein. Doch anscheinend ist die Finanzverwaltung bei automationsunterstützten Aussendungen vom Pech verfolgt.

Denn wenn auch Kapitalgesellschaften eine solche Aussendung bekommen, die infolge Verschmelzung untergegangen sind, die infolge Vollorganschaft keine Voranmeldungen abgeben können, bei denen die Umsatzgrenze von 100.000 Euro nie überschritten wurde oder die bisher ohnedies jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben, dann kann man diese Mitteilungen, die ja auf unser aller Kosten ausgesandt werden, wohl nur als Faschingsscherz oder Subvention der Post begreifen. Unnötige Arbeit haben die Unternehmer dennoch, und von einer vielleich...

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