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Die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2010
Wenn Sie im Jahr 2010 „Arbeitnehmer“ waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere“ Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale“ Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 203 ff.) abzugeben. Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen“ Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung, Formular L 1, in Betracht.
Zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen im Lohnsteuerrecht gibt es einen umfangreichen Erlass des Finanzministeriums, die Lohnsteuerrichtlinien 2002. Sie sind in Lindeonline zu finden.
Das Formular für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2010 kann dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist eine Anmeldung zu FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at). Mit der Anmeldung erhalten sie eine Zugangskennung (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN), mit der Sie auch Ihre persönlichen Daten ändern, Ihr Steuerkonto abfragen und elektronisch Rückzahlungsanträge stellen können. Die Bescheidübermittlung kann nach Zustimmung des Steuerpflichtigen auch elektronisch erfolgen.