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Gesellschafter-Geschäftsführer: Bürgschaftszahlungen
• Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben bei den Geschäftsführereinkünften. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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