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GrESt und Treuhandlösungen: VwGH bestätigt Innsbrucker UFS-Entscheidung
Die Entscheidung des -I/09, wonach bei sukzessiver Abtretung von bis zuletzt 99 % der Geschäftsanteile unter gleichzeitiger Übertragung des verbleibenden Geschäftsanteils von 1 % ins wirtschaftliche Eigentum, verbunden mit dem Abschluss einer diesbezüglichen Treuhandvereinbarung, eine missbräuchliche Gestaltung vorliege (siehe dazu die Beiträge von Dr. Ferdinand Triendl in UFSjournal 2010, 406, von MMag. Michael Petritz in SWK-Heft 34/35/2010, S 1032, und von Dr. Michael Kotschnigg in SWK-Heft 9/2011, S 455) wurde nun vom VwGH mit Entscheidung vom , 2010/16/0168, bestätigt.