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SWK 16, 1. Juni 2011, Seite S 667

Investitionszuwachsprämie bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern

Kritik an der Behaltefrist laut EStR

Stefan Malainer und Andreas Staribacher

Die Finanzverwaltung will in den Wortlaut der gesetzlichen Regelung über die Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG) die Anordnung einer Behaltefrist hineininterpretieren und sieht in den EStR vor, dass eine gewährte Investitionszuwachsprämie zurückzuerstatten ist, wenn ein prämienbegünstigt erworbenes Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen entweder weniger als die Hälfte seiner Nutzungsdauer oder weniger als vier Wirtschaftsjahre angehört. Diese Ansicht findet sich aber weder im Gesetzeswortlaut wieder, noch stimmt sie mit dem Regelungszweck der genannten Gesetzesbestimmung überein.

1. Gesetzliche Grundlage

Nach § 108e EStG konnte für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern - laut Legaldefinition handelt es sich dabei um bestimmte ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens -, die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 angeschafft oder hergestellt wurden, eine Investitionszuwachsprämie (IZP) in Höhe von 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung für diesen Investitionsanreiz war lediglich, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des prämierten Wirtschaftsgutes im Wege der Abschreibung für Abnutzung abgesetzt werden und dass ...

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